§07 Wahlen
In jedem zweiten Jahr wird der Vorstand zur Hälfte neu gewählt. Das heißt, dass nie der gesamte Vorstand ausscheidet, weil die Wahl auf vier Jahre terminiert ist. Gewählt wird:
a.) 1. Vorsitzender, Kassierer und drei weitere Vorstandsmitglieder
zwei Jahre später
b.) 2. Vorsitzender, Schriftführer und vier weitere Vorstandsmitglieder