§07 Wahlen

In jedem zweiten Jahr wird der Vorstand zur Hälfte neu gewählt. Das heißt, dass nie der gesamte Vorstand ausscheidet, weil die Wahl auf vier Jahre terminiert ist. Gewählt wird:

a.) 1. Vorsitzender, Kassierer und drei weitere Vorstandsmitglieder
zwei Jahre später

b.) 2. Vorsitzender, Schriftführer und vier weitere Vorstandsmitglieder

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