§04 Vorstand und Obrigkeit
1. Der Vorstand besteht aus
a.) dem geschäftsführenden Vorstand
b.) dem erweiterten Vorstand
zu a.) gehören: 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende, Schriftführer und Kassierer
zu b.) gehören: sieben weitere Mitglieder und das amtierende Königspaar
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten
3. Das Offizierskorps setzt sich zusammen aus:
Oberst, Major, Hauptmann, Feldwebel, Leutnant, zwei Adjutanten, Fähnrich, zwei Fahnenoffiziere und Sanitäter
Bei Bedarf wird nach Absprache mit dem Oberst das Offizierskorps mit zu den Versammlungen eingeladen.