§02 Mitgliedschaft und Aufnahme

Mitglied im Verein können alle Personen werden oder sein, die in den Bauerschaften Bredenbeck und Wierling in der Gemeinde Senden wohnen oder gewohnt haben, verwandtschaftliche oder freundschaftliche Beziehungen zu den Bewohnern der Bauerschaften pflegen, die die Pflichten als Mitglieder erfüllen und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Mitgliedschaft ist schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet die Mehrheit der Generalversammlung. Die Mitglieder verpflichten sich, ihren Beitrag zu entrichten und die Interessen des Vereins zu achten. Alle haben gleiche Rechte und Pflichten.

Die Neuaufnahme erfolgt durch Bekanntgabe des Namens und der Vorstellung auf der Generalversammlung. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Geburts- und Eintrittsdatum sowie weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Die überlassenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden.

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