Zuständigkeit
Die Generalversammlung ist zuständig für:
- 1. Die Wahl des Vorstandes
- 2. Die Entlassung des Vorstandes
- 3. Die Festsetzung des jährlichen Mitgliedsbeitrages
- 4. Die Wahl der Rechnungsprüfer
- 5. Die Wahl bzw. Bestimmung der Obrigkeiten
- 6. Die Änderung der Satzung
- 7. Die Auflösung des Vereins